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„Wer behauptet er liebt diese Strecke, der lügt! Das ist eine grüne Hölle!“
(Jackie Stewart über die Nordschleife)

Events bei Drive Your Dream

classica essen

> 10. bis 11. April 2010
Techno Classica - Essen

schloss dyck

> 31 Juli bis 01. August 2010
Schloss Dyck Classic Days

nurburgring

> 13. bis 15. August 2010
Oldtimer Grand Prix -
Nürburgring


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Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. 1. Der Teilnehmer bucht ein Event der Jaeger & Dörr GbR entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter die Buchung bestätigt hat und das Geld bis zum vereinbarten Termin – in der Regel 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn – vollständig auf dem Konto des Veranstalters eingegangen ist. Der Veranstalter hat das Recht, die Veranstaltung auch nach bestätigter Buchung bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn abzusagen, wenn nicht genügend Teilnehmer zusammenkommen, oder andere wichtige Gründe dies erforderlich machen – z.B. Absage eines Vertragspartners, der für einen Teil der Leistungen verantwortlich ist. In diesen Fällen erhält der Kunde bereits angezahlte Beträge zurückerstattet.

  2. 2. Bei Stornierungen durch den Teilnehmer werden bis zu 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10% des Teilnahmebetrages erhoben, danach werden 50% des Veranstaltungspreises einbehalten, da die Plätze vom Veranstalter verbindlich gebucht werden müssen.

  3. 3. Die Veranstaltung beinhaltet das Fahren mit historischen Fahrzeugen, unsere Fahrzeuge sind verkehrssicher, aber verfügen nicht über die heute üblichen Sicherheitseinrichtungen(ABS, ASR etc), deshalb verpflichtet sich jeder Teilnehmer, dem Veranstalter einen Haftungsausschluss für die Teilnahme an der Veranstaltung auszustellen. Die Zustimmung zum Haftungsausschluss ist Bedingung für die Teilnahme, ebenfalls ist für jeden Fahrer Bedingung: Besitz eines Führerscheins, der in der EU gültig ist und zum Führen eines PKW berechtigt, dieser Führerschein ist dem Veranstalter zu Prüfzwecken vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen, andernfalls ist der Teilnehmer nicht berechtigt, selbst ein Fahrzeug zu führen.

  4. 4. Der Teilnehmer bestätigt durch seine Unterschrift, das er die Verkehrsregeln in der EU kennt, befolgen wird und darüber hinaus an der Einweisung teilnimmt und alle dort erläuterten Regeln befolgt.

  5. 5. Der Veranstalter hat das Recht, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese sich Anweisungen widersetzen, Verkehrsregeln verletzen oder in sonstiger Weise durch Ihr Verhalten ein Sicherheitsrisiko darstellen oder andere Teilnehmer oder Unbeteiligte belästigen. Ein derartiger Ausschluss von der Veranstaltung begründet keinen Schadenersatz oder Rückerstattungsanspruch gegen den Veranstalter.

  6. 6. Jeder Fahrzeugführer ist selbstständig für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung, aller Verkehrsregeln und Einhaltung der Anweisungen des Veranstalters verantwortlich. Der Teilnehmer trägt die Verantwortung für Schäden am Fahrzeug bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung. Der Teilnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch Verletzung der Vertragsbedingungen, durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten oder erhebliche Fehlbedienung des geführten KFZ entstehen. Die uneingeschränkte Haftung gilt auch für Strafen und Gebühren, die durch das Verhalten des Teilnehmers begründet sind, ebenso für Schäden Dritter.

  7. 7. Der Veranstalter bemüht sich, Fehler und Störungen an dem überlassenen KFZ zu vermeiden, übernimmt jedoch keinerlei Haftung hierfür, auch nicht gegenüber Dritten oder Folgeschäden – soweit diese nicht durch gesetzliche Haftpflicht abgedeckt sind. Wenn der Teilnehmer feststellt, das die Betriebssicherheit des Fahrzeuges nicht mehr gewährleistet ist, hat er unverzüglich einen den Umständen entsprechenden Anhalteplatz aufzusuchen und das Fahrzeug verkehrssicher abzustellen. Der Veranstalter ist unverzüglich zu benachrichtigen. Dieser wird über das weitere Vorgehen entscheiden. Es ist das Ziel des Veranstalters, jedem Teilnehmer unter solchen Umständen die weitere Teilnahme zu ermöglichen – z.B. durch Stellung eines Ersatzfahrzeuges, ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch ebenso wenig wie ein Anspruch auf Rückerstattung eines Teilbetrages der Teilnahmegebühr.

  8. 8. Der Veranstalter hat das Recht, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen oder auch im Verlaufe der Veranstaltung abzubrechen, wenn dies aus wichtigem Grund – höhere Gewalt wie z.B. extremes Unwetter, Unruhen, Streik oder ähnliches erforderlich ist. In einem solchen Falle wird der Veranstalter im Rahmen seiner Möglichkeiten Sorge tragen, die Teilnehmer an den Ausgangs-, Zielort oder einen anderen geeigneten Ort zurückzubringen. Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter sind in einem solchen Falle ausgeschlossen.

  9. 9. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Ist eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchsetzbar, hat der Veranstalter das Recht, diese durch eine andere, wirksame Vereinbarung zu ersetzen, die dem Zweck der ursprünglichen Bedingung auf zulässige Weise möglichst nahe kommt. Die übrigen Vertragsbestimmungen werden hierdurch nicht berührt.

  10. 10. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren in 2 Jahren.

  11. 11. Gerichtsstand ist Düsseldorf. In Fällen, in denen dies unwirksam oder nicht durchsetzbar ist, soll das Gericht zuständig sein, welches für die jeweils beklagte Partei zuständig ist.

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